Wie ist ein AHV-Vorbezug möglich und welche Auswirkungen hat er?
Bis zu zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter ist ein AHV-Vorbezug möglich. Dieser ist aber mit deutlichen Kürzungen der Rente verbunden.
Beiträge an die AHV müssen trotz Vorbezug gezahlt werden
Beiträge an die AHV müssen Sie bis zum regulären Rentenalter weiter zahlen, auch wenn Sie einen Vorbezug erhalten. Was Sie während des Vorbezugs an AHV-Beiträgen einzahlen, wird jedoch nicht mehr zu Ihrem Altersguthaben hinzu gerechnet.
Einen Freibetrag gibt es grundsätzlich für erwerbstätige Rentner. Bis zu diesem muss kein AHV-Beitrag gezahlt werden. Erhalten Sie einen AHV-Vorbezug, gilt diese Regelung jedoch nicht.
Rechtzeitig anmelden für den AHV-VorbezugFür einen AHV-Vorbezug anmelden sollten Sie sich ungefähr drei bis vier Monate bevor Sie das Alter erreichen, zu dem Sie sich vorzeitig pensionieren lassen möchten. Ein Formular zur Anmeldung finden Sie auf www.ahv-iv.ch. Sie können es aber auch bei einer der Ausgleichskassen erhalten.
Eine rechtzeitige Anmeldung ist enorm wichtig. Spätestens muss dies bis zum Ende des Monats geschehen, in dem Sie das gewünschte Alter des AHV-Vorbezugs erreichen. Ansonsten gilt der Vorbezug erst ab dem folgenden Jahr. Rückwirkend ist es nicht möglich, den AHV-Vorbezug zu beantragen.
AHV-Aufschub erhöht dagegen die Rente
Statt einem Vorbezug können Sie auch einen AHV-Aufschub beantragen. Dieser ist von ein bis fünf Jahren möglich. Der Vorteil dabei ist, dass sich dadurch die Rente erhöht. Dabei müssen Sie sich nicht direkt bei der Pensionierung entscheiden für wie viele Jahre Sie die AHV-Rente aufschieben möchten. Es ist auch während der Laufzeit jederzeit möglich, den Aufschub abzubrechen und die Rente abzurufen.
Je länger der Aufschub, desto grösser der Zuschlag auf die AHV-Rente. Ein Jahr bringt etwa 9,4 Prozent mehr, fünf Jahre dagegen 31,5 Prozent. Die genaue Staffelung nach Monaten finden Sie unter ahv-iv.ch.