Wohnen

Wann eine energetischen Sanierung sinnvoll ist und was sie bringt

Eine energetische Sanierung kann sinnvoll sein. Wann sie nutzt, wie sie langfristig Kosten einsparen kann und welche Förderungen es gibt.

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Symbolbild © AleksandarGeorgiev / E+

Ein undichtes Dach und schlecht isolierte Fenster können den Energieverbrauch im Haus ebenso unnötig erhöhen wie etwa die ineffiziente Heizungsanlage oder eine Vielzahl veralteter Haushaltsgeräte. Ob sich eine Sanierung lohnt, hängt von den bestehenden Schwachstellen und den Möglichkeiten zur energetischen Sanierung ab.

Schon das Austauschen von Waschmaschine oder Kühlschrank kann mit Einsatz von wenig Geld unter Umständen zu merkbaren Einsparungen beim Stromverbrauch führen. Die Modernisierung der Heizung oder der Austausch stark veralteter Fenster etwa kann sich trotz hoher Investitionskosten ebenfalls bereits nach ein paar Jahren auszahlen.

Förderungen für energetische Sanierung beantragen

Massnahmen, die dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken und so die Umwelt zu schützen, können vom Bund oder dem Kanton gefördert werden. Welche Förderung in Frage kommt, bestimmen der Wohnort und die Art der energetischen Sanierung.

Schweizweit wird etwa die optimale Wärmedämmung durch das Gebäudeprogramm gefördert. Der Bau von Photovoltaikanlagen erhält durch Einmalvergütung (EIV) und kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eine Förderung. Welche Art der Förderung es für die jeweilige energetische Sanierung gibt, kann beim Wohnkanton erfragt oder in folgendem Dokument vom Bundesamt für Energie (BFE) nachgelesen werden: «Finanzielle Förderung».

Neben energetischen Sanierungen können übrigens auch Neubauten einen finanziellen Zuschuss erhalten. So bieten viele Kantone die Förderung von MINERGIE-Neubauten an.

Steuervorteile bei energetischer Sanierung nutzen

Die Investitionskosten sind bei einer energetischen Sanierung häufig steuerlich absetzbar. Laut dem Hauseigentümerverband Schweiz können diverse Massnahmen, wie die Wärmedämmung eines Hauses, der Einbau energieeffizienter Heizsysteme oder der Austausch von Beleuchtungsanlagen von der Steuer ausgenommen werden. Ob die geplante energetische Sanierung einen Steuervorteil ermöglicht, erfragt man am besten beim Wohnkanton.

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