Wohnen

Wann trägt renovieren zur Werterhaltung oder Wertsteigerung bei?

Bröckelt die Fassade, hat die Einbauküche ihre besten Jahre hinter sich oder macht die Heizung nicht mehr richtig mit, kann man einer Renovation früher oder später kaum entgehen. Solche und ähnliche Massnahmen dienen der Werterhaltung, da sie das Haus in einen ordentlichen und zeitgemässen Zustand versetzen.

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Symbolbild © Vertigo3d / E+

Ein Verkauf der unrenovierten Immobilie könnte zur Minderung des Kaufpreises führen. Regelmässige Renovationen oder Umbauten zur Werterhaltung sind daher wichtig und die Kosten dafür können teilweise durch steuerliche Vorteile ersetzt werden.

Beim Renovieren zur Wertsteigerung wird der Standard erhöht

Der Wertsteigerung können Umbauten dienen, wenn es sich dabei um einen Anbau handelt oder sie den bisherigen Standard der Inneneinrichtung deutlich erhöhen.

Die Grenzen zwischen Massnahmen zur Werterhaltung und Wertsteigerung sind jedoch fliessend. Entscheiden Sie sich etwa, bei der Renovierung der Küche zusätzliche Elektrogeräte anzuschaffen, könnte dies unter Wertsteigerung fallen. Tauschen Sie dagegen ein veraltetes Gerät durch ein neues mit höherem Standard aus, kann dies noch der Werterhaltung dienen.

Nur Kosten für Werterhaltung sind steuerlich absetzbar

Was genau als Werterhaltung oder Wertsteigerung gilt, ist von der Situation, aber auch von den Regelungen im jeweiligen Kanton abhängig. Wichtig ist die Unterscheidung insofern, dass Kosten für Massnahmen zur Werterhaltung in der Regel vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, während das bei der Wertsteigerung meist nicht der Fall ist.

Ausnahmen bilden oft Umbauten, die der Wertsteigerung dienen und gleichzeitig zum Energie sparen beitragen. Darunter kann der Ersatz von Fenstern, Massnahmen zur Verbesserung der Dämmung oder die Anschaffung einer Solaranlage fallen.

Am besten ist es, vor einer geplanten Renovation beim Steuerberater oder dem zuständigen Steueramt genau nachzufragen. Dort kann man für den speziellen Fall am besten sagen, inwiefern es sich um eine Werterhaltung oder Wertsteigerung für das Haus handelt.

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