AHV: Höhe der Maximalrente und wie sich Beitragslücken auswirken
In 2015 wurde die Maximalrente der AHV/IV laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf CHF 2'350.- festgelegt, die minimale Rente auf CHF 1'175.-. Beide Werte beziehen sich auf Vollrenten, wenn keine Beitragslücken bestehen.
Die Maximalrente wird dabei nur ausgezahlt, wenn das durchschnittliche Jahreseinkommen knapp CHF 85'000.- beträgt. Wie dieses Durchschnittseinkommen ermittelt wird, hängt von mehreren Faktoren ab.
Um zu erfahren, wie hoch die voraussichtliche AHV-Rente sein wird, kann man online eine einfache und kostenlose Schätzung vornehmen. Diese ist bei der Schweizerischen Bundeskanzlei zu finden.
Aber es gibt auch die Möglichkeit, eine verlässliche Rentenvorausberechnung vornehmen zu lassen. Dafür muss allerdings ein gesonderter Antrag gestellt werden. Mehr dazu lesen Sie bei der Informationsstelle AHV/IV.
Wie wirken sich Beitragslücken auf die AHV-Rente aus?
Beitragslücken bei der AHV führen dazu, dass die Rente niedriger ausfällt. Pro fehlendem Jahr verringert sich die AHV-Rente um rund 2,3 Prozent.
Solche Beitragslücken können etwa durch ein Studium entstehen, während dem man nicht in die AHV einzahlt. Aber auch, wer längere Zeit im Ausland wohnt, kann unter Umständen dadurch eine Beitragslücke haben. Zudem kann es vorkommen, dass ein Arbeitgeber nicht immer alle fälligen Beiträge in die AHV eingezahlt hat.
Beiträge der AHV nachzahlen: Wie geht das und bis wann?
Wer eine Beitragslücke hat, kann diese manchmal durch Nachzahlen wieder ausgleichen. Man kann dies jedoch nur fünf Jahre rückwirkend und dann ausschliesslich für Zeiten, in denen man in der Schweiz bei der AHV versichert war.
Etwas anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber trotz Pflicht die vom Lohn abgezogenen Beiträge nicht an die AHV weitergegeben hat. Taucht so eine Beitragslücke auf, muss man nicht noch mal nachzahlen. In diesem Fall kann man einfach nachweisen, dass die Beiträge ordnungsgemäss vom Lohn abgezogen wurden.
Mehr zur AHV-Maximalrente, Beitragslücken und den Möglichkeiten zum Nachzahlen lesen Sie unter anderem bei der Schweizerischen Bundeskanzlei unter ch.ch.