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Altersvorsorge: Wie bestimmt der Umwandlungssatz die Rente?

Um die Höhe der BVG-Rente zu berechnen, wird der Umwandlungssatz genutzt. So setzt er sich zusammen und bestimmt Ihre Altersvorsorge.

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Umwandlungssatz ist nur teilweise vorgeschrieben

Für den obligatorischen Teil des Altersguthabens ist ein Mindestumwandlungssatz gesetzlich festgelegt. Dieser beträgt derzeit 6,8 Prozent. Es wird jedoch eine Senkung auf 6,4 Prozent diskutiert (Stand: 2015).

Ein Grund für die geforderte Senkung ist, dass die Lebenserwartung immer weiter ansteigt. In der Folge müssen Renten länger gezahlt werden als früher. Zudem erhalten die Pensionskassen durch die dauerhaft niedrigen Zinsen nur noch wenig Rendite für die angelegten Altersguthaben. Damit sie die durchschnittlich längere Auszahlungsdauer weiterhin finanzieren können, müsste der Umwandlungssatz gesenkt werden.

Die Senkung wurde vor einigen Jahren im Parlament beschlossen, nach einem Referendum im Volksentscheid dagegen klar abgelehnt. Der Bundesrat hat die Debatte aber erneut aufgenommen.

Für den überobligatorischen Teil des Altersguthabens können die Pensionskassen selbst einen Umwandlungssatz festlegen. Meist ist dieser niedriger als der gesetzlich festgelegte.

Wie mit dem Umwandlungssatz die Rente berechnet wird

Ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent bedeutet, das dieser Teil des Altersguthabens jährlich ausgezahlt wird. Haben Sie also zum Beispiel ein Altersguthaben von CHF 500'000.- angesammelt, erhalten Sie pro Jahr CHF 34'000.- Rente aus der beruflichen Vorsorge, und zwar bis zum Lebensende.

Dies gilt jedoch nur, wenn Sie zum regulären Rentenalter in Pension gehen. Bei vorzeitiger Pensionierung sinkt der Umwandlungssatz entsprechend. Gehen Sie später in Rente als gesetzlich festgelegt, erhöht sich der Umwandlungssatz dagegen.

Weitere detaillierte Informationen zum Umwandlungssatz sowie allgemein zur beruflichen Vorsorge finden Sie beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) unter bsv.admin.ch.

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