Vorsorge

Wie gelangen BVG-Beiträge zu einer Auffangeinrichtung?

Bei einer Auffangeinrichtung handelt es sich um eine Vorsorgeeinrichtung. Der Unterschied zur normalen Pensionskasse ist, dass darin jeder aufgenommen wird, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Neben Angestellten, die zum Einzahlen von BVG-Beiträgen verpflichtet sind, gehören dazu unter anderem Selbständigerwerbende.

Auffangeinrichtungen
Auffangeinrichtungen © AsiaVision / E+

Zudem landen hier BVG-Beiträge von Arbeitnehmern, die aus einer Pensionskasse austreten ohne einen Ort anzugeben, an den das Geld überwiesen werden soll. Nach einer gewissen Wartefrist gibt die alte Pensionskasse es an eine Auffangeinrichtung weiter, die es bis zum Eintritt in eine neue Pensionskasse oder bis zur Auszahlung der Rente verwaltet.

Rechtzeitiges Handeln verhindert Überweisung an Auffangeinrichtung

Wer etwa arbeitslos wird, sich selbständig macht oder auch für unbestimmte Zeit ins Ausland zieht und so aus der Pensionskassen-Pflicht heraustritt, sollte am besten schnell reagieren, bevor angesparte Beträge bei der Auffangeinrichtung landen. Denn dort sind die Gelder in der Regel relativ schlecht verzinst.

Als Alternative können Sie die Pensionskassenbeiträge zu einem beliebigen Freizügigkeitskonto (eine Art Sparkonto mit Vorzugszins) zügeln oder in eine Freizügigkeitspolice (schliesst Risikoversicherung mit ein, dafür meist niedrigere Zinsen) investieren. Die Wertsteigerung ist hier meist höher als bei einer Auffangeinrichtung. Vergleichen Sie jedoch vorher die Konditionen und Zinssätze unterschiedlicher Anbieter genau.

Sind Sie mit dem Zins bei der Auffangeinrichtung zufrieden, oder möchten den Aufwand der Weiterleitung nicht betreiben, können Sie Ihr Geld auch dort belassen. Das geht bis zum Beginn des Rentenbezugs, dem Eintritt in eine neue Pensionskasse oder auch bis Sie sich das Geld auf einmal auszahlen lassen, was unter bestimmten Umständen möglich ist.

Einmalige Auszahlung der Pensionskassenbeiträge

Eine Auszahlung des gesamten BVG-Guthabens ist, ausser infolge der Pensionierung, nur in bestimmten weiteren Fällen möglich. Wenn Sie etwa ins Ausland wegziehen, kann eine einmalige Auszahlung beantragt werden. Dies ist jedoch nur möglich beim Wegzug in bestimmte Länder. Auch kann die Auszahlung des Guthabens bei Eintritt in die Selbständigkeit beantragt werden sowie zum Erwerb von Wohneigentum.

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