Vorsorge

Erbvorbezug im Überblick: Welche Vor- und Nachteile er hat

Bei einem Erbvorbezug handelt es sich um eine besondere Form der Schenkung. Während jedoch eine Schenkung nicht unbedingt zur Reduzierung des späteren Erbes führt, wird ein Erbvorbezug dabei grundsätzlich angerechnet.

Erbvorzug
Erbvorzug © kate_sept2004 / E+

Eltern können das beschenkte Kind jedoch von dieser Ausgleichspflicht befreien lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Befreiung explizit geschieht und schriftlich verfasst wird.

Im Gegensatz zu einem Erbvorbezug, können die übrigen Erben gegen eine Schenkung bis zu fünf Jahre nach der Durchführung Einspruch erheben. Bei einem Erbvorbezug können sie Gelder erst einklagen, wenn die Eltern verstorben sind und der Vorbezug in ihren Pflichtteil eingreift.

Beim Erbvorbezug mögliche Steuerzahlungen bedenken

Schenkende Eltern können unter Umständen durch den Erbvorbezug einmalig ihr steuerbares Einkommen vermindern. Die Kinder sollten gleichzeitig jedoch bedenken, dass der Erbvorbezug für sie einer Schenkungs- oder Erbschaftssteuer unterliegen kann.

Beide Steuern sind kantonal geregelt und können sich deutlich unterscheiden. Die Kantone Schwyz und Luzern haben etwa gar keine Schenkungssteuer. In Luzern fallen dafür Schenkungen bis fünf Jahr vor dem Tod unter die Erbschaftssteuer. Wer einen Erbvorbezug plant, sollte daher vorab beim zuständigen Steueramt die Regelungen erfragen.

Können Kinder auf einen Erbvorbezug bestehen?

Der Erbvorbezug kann nur von den Eltern veranlasst werden. Einen Anspruch auf den frühzeitigen Bezug des Erbes haben Kinder nicht. Einen gezahlten Erbvorbezug können die Eltern dagegen aber auch nicht zurückfordern.

Muster für den Erbvorbezug: So setzen Sie einen Vertrag auf

Beim Verfassen eines Vertrags zum Erbvorbezug ist nicht unbedingt eine notarielle Beglaubigung nötig. Ein Festhalten in Schriftform lohnt sich jedoch in jedem Fall. Darin sollte stehen, zu welchem Zeitpunkt wer genau was für einen Betrag erhält. Wollen Eltern von der Ausgleichspflicht befreien, muss dies ausdrücklich im Vertrag stehen.

Aber auch, wenn der oder die Beschenkte den Erbvorbezug nach dem Tod gegenüber den Geschwistern ausgleichen soll, kann dies angegeben werden. Ebenso sinnvoll ist es, festzuhalten, ob die vorbezogene Summe in der Teuerung anzupassen oder zu verzinsen ist.

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