Vorsorge

Wie helfen Ergänzungsleistungen die Altersvorsorge zu sichern?

Ergänzungsleistungen helfen, wenn Rente und übriges Einkommen den Lebensunterhalt nicht decken können. Tipps zu Berechnung und Antrag der Leistungen.

Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen © EllenaZ / iStock / Getty Images Plus

Jährliche Ergänzungsleistungen: Voraussetzungen und Bewilligung

Eine Form der Ergänzungsleistungen sind jährlich festgelegte Beträge, die als monatliche Leistungen an die Antragsteller ausgezahlt werden. Die Höhe der Ergänzungsleistungen wird vom Kanton festgelegt und bemisst sich laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) anhand der Differenz von anerkannten Ausgaben zu den Einnahmen. Wie die anrechenbaren Einnahmen und Ausgaben berechnet werden, erklärt ein Merkblatt.

Weitere Voraussetzungen für jährliche Ergänzungsleistungen ist ein grundsätzlicher Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente. Auch muss der Wohnsitz in der Schweiz liegen und der Antragsteller Bürger der Schweiz sein. Ausländer, bis auf Staatsangehörige aus EU- oder EFTA-Staaten, können erst nach einer Karenzfrist Ergänzungsleistungen erhalten.

Ergänzungsleistungen für Krankheits- und Behinderungskosten

Die zweite Art von Ergänzungsleistungen bezieht sich auf Kosten, die durch Krankheit oder Behinderung entstehen. Die Übernahme dieser Ausgaben kann zusätzlich zu den jährlichen Beträgen angefordert werden. Diese werden jedoch nur gezahlt, wenn keine Versicherung sie abdeckt.

Die Bandbreite an Kosten, für die eine Übernahme beantragt werden kann, reichen hier von Zahlungen für die Obligatorische Krankenkasse und zahnärztliche Versorgung bis zu Beiträgen für Pflege und ärztlich angeordnete Kuren.

Auch wenn kein Anspruch auf jährliche Ergänzungsleistungen besteht, können Kosten aufgrund von Krankheit oder Behinderung vom Kanton bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass die Behandlungs- oder Pflegekosten dazu führen, dass die angerechneten Ausgaben die Einnahmen übersteigen.

Ergänzungsleistungen: Antrag und Berechnung

Einen Antrag auf Erteilung von Ergänzungsleistungen erhalten Sie bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Ihres Wohnkantons. Dort gibt es auch weitere Informationen zu den Voraussetzungen.

Vorab einen eventuellen Anspruch abklären können Sie durch eine Online-Berechnung. Verbindlich ist die Berechnung zwar nicht, aber sie kann eine Tendenz aufzeigen. Pro Senectute etwa bietet einen solchen Rechner an unter pro-senectute.ch.

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