Wohnen

Was muss man beim Kauf von Stockwerkeigentum beachten?

Stockwerkeigentum zu erwerben funktioniert ähnlich wie der Hauskauf, jedoch gibt es einige wichtige Unterschiede. Tipps zum Kauf von Stockwerkeigentum.

Symbolbild
Symbolbild © Stephan Walochnik / iStock / Getty Images Plus

Als Stockwerkeigentümer erwerben Sie Ihre Wohnung sowie ein Miteigentum an anderen Gebäudeteilen. So sind laut stockwerk-eigentum.ch nach dem Gesetz Teile des Grundstücks und von Anlagen sowie Einrichtungen zur allgemeinen Nutzung mit einzuschliessen. Dabei handelt es sich unter anderem um Spielplätze, Liftanlagen oder Ähnliches.

Darüber hinaus beziehe Stockwerkeigentum auch wichtige Bauteile mit ein. Dazu gehören etwa Fundament, Dach, Heizung oder Fassaden. Baulich verändert werden dürfen nur bestimmte Teile des Miteigentums. In den anderen Teilen besteht in der Regel nur ein Nutzungsrecht.

Wie jemand sein Stockwerkeigentum nutzt, bleibt ihm überlassen. Er kann es selbst bewohnen, vermieten oder auch wieder verkaufen.

Stockwerkeigentum oft günstiger, aber weniger selbstbestimmt

Beim Stockwerkeigentum muss man nur einen Teil der Kosten für Grund und Boden übernehmen. Mit einem Einfamilienhaus bleibt man auf allen anfallenden Kosten sitzen. Auch werden beim Stockwerkeigentum die laufenden Kosten des Gebäudes auf alle Eigentümer umgelegt, während der Hauseigentümer hier ebenso allein verantwortlich ist. Insgesamt kommt man bei der Eigentumswohnung daher meist günstiger weg, auch wenn hier die zusätzlichen Kosten für die Verwaltung noch mit einberechnet werden müssen. Diese wird in der Regel extern übernommen und man muss sich selbst nicht darum kümmern.

Nachteil am Stockwerkeigentum ist, dass man nicht unbedingt eine Wahl hat, wie etwa Renovierungsarbeiten oder andere Veränderungen durchgeführt werden. Was mehrheitlich auf der, meist jährlich stattfindenden, Versammlung für Stockwerkeigentümer beschlossen wird, müssen alle mit tragen. Auch, wenn man selbst eine andere Regelung vorgezogen hätte. Beschliesst die Mehrheit etwa alle Fassaden in leuchtendem Grün zu streichen, muss man dies akzeptieren und mit finanzieren, egal ob es einem selbst gefällt oder nicht.

Hausordnung regelt beim Stockwerkeigentum das Zusammenleben

Während Hausbesitzer sich auf ihrem Grundstück frei bewegen können, müssen Stockwerkeigentümer immer bedenken, dass sie in einer Gemeinschaft leben. Um dieses Zusammenleben klar zu regeln, besteht für die meisten Mehrfamilienhäuser eine Hausordnung.

Wenn es eine gibt, sollten Sie sich diese bereits vor dem Kauf ansehen. Sie wurde meist von der Stockwerkeigentümer-Versammlung beschlossen und ist für alle Bewohner bindend. Darin können Dinge geregelt werden wie die Nutzung des gemeinschaftlichen Gartens oder die Gestaltung des Balkons.

Weitere Artikel in Wohnen

Aktuelle Artikel

Beliebte Artikel