Wohnen

Was bedeutet ein Vorkaufsrecht und wie bekommt man es?

Wer ein Vorkaufsrecht hat, bekommt für ein Haus oder Grundstück den Vortritt vor anderen Käufern. Doch das Vorkaufsrecht hat seine Tücken.

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Symbolbild © ArLawKa AungTun / iStock / Getty Images Plus

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von vertraglichem Vorkaufsrecht. Beim limitierten werden in einem Vorkaufsrechtsvertrag Preis und eventuell Bedingungen für den Verkauf festgelegt. Das limitierte Vorkaufsrecht muss öffentlich beurkundet werden, um gültig zu sein. Möglich ist das bei einem Notar.

Das unlimitierte Vorkaufsrecht enthält dagegen keine genauen Konditionen. Deshalb ist dafür die Schriftform ausreichend. Hierbei kann man mit Vorkaufsrecht die Immobilie zu denselben Bedingungen erwerben wie jeder andere potenzielle Käufer.

Muster für einen Vorkaufsrechtsvertrag finden Sie etwa auf ktipp.ch.

Höher gewichtet als das vertragliche Vorkaufsrecht ist das gesetzliche. Dieses braucht keinen Vertrag oder Grundbucheintrag und kann etwa von Miteigentümern eines Hauses geltend gemacht werden. Nicht gültig ist das gesetzliche Vorkaufsrecht bei Stockwerkeigentum, für das gesonderte Konditionen gelten.

Was ein Vorkaufsrecht noch ausmacht und wann es nicht gilt

Das Vorkaufsrecht ausüben kann in der Regel nur diejenige Person, welche im Vorkaufsrechtsvertrag genannt ist. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn eine Übertragbarkeit ausdrücklich festgehalten wird.

Ist nichts anderes vereinbart, kann das Vorkaufsrecht vererbt werden. Insgesamt ist ein Vorkaufsrecht aber höchstens 25 Jahre lang gültig. Dafür sollte es im Grundbuch eingetragen werden, damit sichergestellt ist, dass eine Ausübung im Vorkaufsfall stattfindet. Der Vorkaufsfall tritt ein, wenn der Besitzer die Immobilie zum Verkauf stellt, dann muss er den Vorkaufsberechtigten schriftlich informieren.

Von einem Vorkaufsrecht Gebrauch machen können Vorkaufsberechtigte nicht bei Weitergabe der Immobilie durch Vererbung oder Schenkung. Auch wenn der Erwerb zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben getätigt wird, kann ein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden. Eine Zwangsversteigerung gilt nur beim gesetzlichen Vorkaufsrecht als Vorkaufsfall.

Wofür ein Vorkaufsrecht vereinbart werden kann

Ein Vorkaufsrecht festzulegen ist unter anderem möglich für ein Haus oder eine Wohnung. Aber auch Baugrundstücke oder landwirtschaftliche Grundstücke können mit einem Vorkaufsrecht belegt werden. Darüber hinaus ist die Vereinbarung eines Vorkaufsrechts für andere Dinge möglich, wie etwa Aktien.

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