Vorsorge

Vorsorge in der Schweiz

Die finanzielle Vorsorge wird in der Schweiz mit dem «3 Säulen Prinzip» organisiert. Durch die drei Säulen wird die finanzielle Vorsorge für die Zeit nach der Pensionierung abgedeckt. Ausserdem decken die Säulen das finanzielle Risiko bei einer Invalidität oder nach einem Todesfall ab. Unerlässlich ist, dass Sie früh beginnen zu sparen. Denn verpasste Einzahlungsjahre können schwer oder gar nicht wettgemacht werden. Lange vor der Pensionierung sollten Sie deshalb ein Altersvorsorge-Check durchführen um sicherzustellen, dass keine Versorgungslücken bestehen.

Vorsorge in der Schweiz
Vorsorge in der Schweiz © whyframestudio / iStock / Getty Images Plus

AHV und IV: Die 1. Säule erklärt

Die staatliche Vorsorge ist die erste Säule des Drei-Säulen-Systems. Sie soll in der Zeit nach der Pensionierung, bei Lohnausfall wegen Invalidität oder im Todesfall des Ehepartners die Existenz sichern. In der Schweiz ist sie für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch, sowohl für Arbeitnehmer und Nichterwerbstätige wie auch für Selbstständige. Die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) sichern allerdings nur den absolut notwendigen Lebensbedarf. Wer mit Vermögen und der Rente aus AHV/IV seine Existenz nicht sichern kann, hat Anrecht auf Ergänzungsleistungen.

Die AHV wird mit dem Eintritt ins Pensionsalter ausbezahlt. Auf Wunsch kann die AHV ein oder zwei Jahre früher bezogen werden. Wer die Altersrente jedoch früher bezieht, erhält lebenslang eine gekürzte Rente. Bei einem AHV-Vorbezug von zwei Jahren beträgt die Kürzung 13,6 Prozent. Somit lohnt sich ein AHV-Vorbezug nur in den wenigsten Fällen. Die AHV kann auch später bezogen werden. Der Aufschub darf maximal fünf Jahre betragen. Dies wiederum führt zu einer lebenslänglich höheren Rente. Wer den AHV-Bezug fünf Jahre aufschiebt, erhält bis zu 30 Prozent mehr Rente.

AHV-Beitragslücken schliessen

Durch Zweitstudium, längerem Auslandsaufenthalt oder bei kurzen Arbeitseinsätzen bei verschiedenen Arbeitgebern können Lücken in der AHV entstehen. Beitragslücken zeihen eine Kürzung der AHV nach sich. Für jedes Beitragsjahr wird die Rente anteilsmässig gekürzt. Um Lücken festzustellen können Sie hier einen Auszug der Ausgleichskassen beantragen. Beitragslücken können bis fünf Jahre im Nachhinein nachbezahlt werden. Allerdings nur, wenn Sie in dieser Zeit in der Schweiz versichert waren.

Berufliche Vorsorge: Die 2. Säule

Das Kapital aus der Pensionskasse ist für viele Schweizer die grösste Einkommensquelle nach der Pensionierung. Die zweite Säule ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. In der Schweiz ist jeder Arbeitnehmer obligatorisch in der Pensionskasse versichert, wenn das Jahreseinkommen 21‘060 Franken oder mehr beträgt. Meist werden die Beträge zu gleichen Teilen durch den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber bezahlt. Wer selbstständig arbeitet, kann sich freiwillig gemäss BVG versichern.

Im Gegensatz zur 1. Säule wird die Pensionskasse nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Das heisst, Sie bezahlen direkt für Ihre eigene Pension. Der Sparprozess endet mit dem Erreichen des Rentenalters. Die angesparten Guthaben dienen der Finanzierung der Altersrente. Das vorhandene Kapital wird dabei mit einem Umrechnungsfaktor von 6,85 Prozent für Männer und 6,80 Prozent für Frauen umgewandelt. Bei einer vorzeitigen Pensionierung wird die Rente grundsätzlich gekürzt.

Wer ein Arbeitsverhältnis auflöst, muss generell das Pensionskassen-Guthaben mitnehmen und in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto einbezahlen. Falls dies vergessen geht, muss die Pensionskasse das Kapital an eine Auffangeinrichtung überweisen. Dort wird das Guthaben behalten, bis sich der Besitzer entweder meldet oder das 75. Lebensjahr erreicht hat. Falls kein Anspruch auf das Geld erhoben wird, wird das Kapital an Sicherungsfonds der zweiten Säule überwiesen.

Pensionskasse und Invalidität

Im Falle einer Invalidität zahlt die Pensionskasse eine Invalidenrente aus. Diese wird auch nach Erreichen des Rentenalters weiterhin ausbezahlt. Um die Invalidenrente zu berechnen, wird das Guthaben hochgerechnet: die künftigen hypothetischen Altersgutschriften werden ohne Zins addiert. Die jährliche Rente entspricht 6,80 Prozent des hochgerechneten Guthabens.

Die dritte Säule als private Absicherung

Eine Faustregel besagt, dass die Leistungen aus 1. und 2. Säule im Alter etwa 60 Prozent des bisherigen Einkommens abdecken. Wer also im Alter seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten will, sollte sich zusätzlich mit der dritten Säule abdecken. Bei der 3. Säule wird zwischen der gebundenen Säule 3a und der freien Vorsorge, der Säule 3b, unterschieden.

Säule 3a erklärt

Neben der AHV und der beruflichen Vorsorge gibt es die private Vorsorge – die dritte Säule. Das Schweizer Gesetz fördert das individuelle Sparen für die Pension. Somit sind Beiträge die Sie an die Säule 3a zahlen bis zu einem gewissen Beitrag steuerfrei. Für Personen, die einer Pensionskasse angehören, beträgt der maximale Einzahlungsbetrag 6‘739 Franken pro Jahr. Selbstständig Erwerbende dürfen bis zu 20 Prozent des Jahreseinkommens einbezahlen. Der Betrag darf allerdings bei maximal 33‘696 Franken liegen. Beachten Sie, dass die Säule 3a keinen Schutz vor den Risiken Tod oder Invalidität bietet. Dies muss zusätzlich abgedeckt werden.

Die Gelder aus der Säule 3a werden im Normalfall mit Ende der Erwerbstätigkeit bezogen. Sie kann frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters bezogen werden. In einzelnen Fällen ist eine frühere Auszahlung möglich. Wer beispielsweise Wohneigentum erwerben möchte oder definitiv aus der Schweiz wegzieht darf die Gelder vorher beziehen. Jeder Bezug von Geldern aus der dritten Säule muss versteuert werden.

Dritte Säule: Bank oder Versicherung?

Für die Säule 3a stehen sowohl Bankenlösungen als auch Versicherungen zur Verfügung. Die steuerlichen Vergünstigungen sind bei beiden Optionen identisch. Der allgemeine Tenor lautet, dass Sparen und Versichern getrennt werden sollte. Jedoch bietet die Säule 3a bei einer Versicherung gewisse Vorteile. Eine Lebensversicherung im Rahmen der Säule 3a kann bei fast allen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden.

Die Versicherung bietet eine garantierte Mindestverzinsung und schützt auch im Todesfall oder bei Invalidität. Der Nachteil ist, dass die Säule 3a bei Versicherungen meist teurer ist: die Versicherungen zwackt einen Teil des einbezahlten Betrags ab, um damit den Versicherungsschutz und weitere Gebühren zu finanzieren. Bei einer Bank wird der gesamte einbezahlte Betrag angespart. Deshalb bietet sie aber auch keinen Schutz im Falle einer Invalidität. Somit wird häufig ein separates Säule-3a-Konto und Lebensversicherung empfohlen.

Ein weiterer Vorteil bei der Bankenlösung ist, dass die Einzahlungen flexibel getätigt werden können. Wenn Ihr Einkommen abnimmt, können Sie ganz einfach weniger einbezahlen. Im Gegensatz dazu herrscht bei der Versicherung ein «Sparzwang». Ausserdem ist bei den Versicherungen eine Stilllegung oder Auflösung mit hohen Kosten verbunden. Ein Säule-3a-Konto können Sie leicht auflösen und das Geld in ein anderes Institut transferieren.

Säule 3b erklärt

Von der steuerbegünstigten Säule 3a kann nur profitieren wer einer Pensionskasse angehört, also Erwerbstätige. Hausfrauen, Ausgesteuerte oder Frühpensionierte müssen zur privaten Vorsorge die Säule 3b wählen. Im Gegensatz zu Geldern in der Säule 3a sind die Gelder in der Säule 3b nicht gebunden und können nach Belieben verwendet werden. Dafür können die einbezahlten Beträge nicht von der Steuer abgezogen werden.

Zur privaten Vorsorge mit der Säule 3b gehören beispielsweise Anlagefonds, Sparkonten, Lebensversicherungen oder Wohneigentum. Im Gegensatz zur Säule 3a gibt es hier keine Einschränkungen beim Einzahlungsbetrag auf ein Vorsorgekonto. Je nach Anlageform ist schliesslich auch die Auszahlung steuerfrei. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist dies nach mindestens zehn Jahren Laufzeit der Fall. Vor dem Abschluss einer Lebensversicherung sollten Sie sicherstellen, dass Sie auf Ihre Bedürfnisse und finanzielle Lage abgestimmt ist.

Für die private Vorsorge lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Optionen. Je nach Institut oder Anlageform kann Ihr Kapital bei der Auszahlung massiv unterschiedlich ausfallen. Einen Vergleich für 3a-Konten finden Sie beispielsweise unter Vorsorge-3a.ch oder unter Moneyland.ch.

Die Frühpension erfordert lange Planung

Aktuell liegt das Pensionsalter in der Schweiz für Männer bei 65 und für Frauen bei 64 Jahren. Wer sich frühpensionieren möchte, sollte diesen Schritt gut überdenken, da dies finanzielle Einbussen zur Folge hat. Bedenken Sie, dass Sie bei einer Frühpensionierung aus der Pensionskasse fallen. Dies hat zum einen eine Kapitalverringerung zufolge. Zum anderen können Sie dann auch nicht mehr von der steuerbegünstigten Säule 3a profitieren.

Falls Sie sich eine vorgezogene Pension wünschen, sollten Sie einige Jahre im vornherein damit beginnen diese zu planen. Nehmen Sie Bestand über Ihr Vermögen, Eigentum aber auch über Ihre Ausgaben auf. Berechnen Sie wie viel Geld Sie benötigen werden, vom Zeitpunkt, an dem Sie aufhören möchten zu arbeiten, bis hin zum Zeitpunkt, an dem Sie sich Ihre 1. und 2. Säulen ohne Einbussen ausbezahlen lassen können. Einige Ausgaben, wie für Mobilität oder Arbeitskleidung, werden mit der Pensionierung wegfallen. Jedoch kommen durch neue Hobbies oder vermehrte Reisen andere Kosten auf Sie zu.

Im Idealfall können Sie diese Zeit mit freiem Vermögen, etwa aus der Säule 3b, decken. Je nachdem wie gross Ihr Kapital aus der 2. und 3. Säule sein wird, ist es möglicherweise sinnvoll die AHV trotz Einbussen früher zu beziehen, um die Finanzierungslücke zu stopfen. Am besten lassen Sie sich in einem Gespräch beraten. Ein Finanzexperte kann Ihnen nicht nur dabei helfen, in Ihren letzten Berufsjahren am effizientesten Geld anzusparen, sondern auch den besten Weg für die Frühpensionierung mit Auszahlungen aus 1. 2. oder 3 Säule erklären.

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